Mit der Kameraperspektive wird der Blickwinkel beschrieben, aus dem das Geschehen gefilmt wird. Die Position der Kamera zum abgebildeten Motiv bestimmt die Sicht auf den Handlungsraum und ermöglicht eine Bewertung. Die Auswahl der Perspektive kann sowohl aus dramaturgischen Gründen geschehen als auch technisch notwendig sein.
Im Abhängigkeit zum abgebildeten Motiv unterscheidet man zwischen Aufsicht /Vogelperspektive, Normalsicht/Augenhöhe und Untersicht /Froschperspektive.
Die erhöhte vertikale Kameraperspektive der Aufsicht lässt die Zuschauer*innen von oben auf das Geschehen blicken. Sie kann mit einer dominanten Bewertung verbunden sein, in der Figuren im Film als unterlegen dargestellt werden oder auch dazu dienen, einen Überblick auf einen Schauplatz zu liefern. Eine extreme Aufsicht nennt man Vogelperspektive.
Die gebräuchlichste Perspektive ist die Normalsicht, die das Geschehen auf Augenhöhe filmt und unserer Realitätswahrnehmung weitestgehend entspricht.
Bei der Untersicht befindet sich der Kamerastandpunkt auf einer niedrigen vertikalen Position und filmt das Geschehen von unten nach oben. Diese Sichtweise wird häufig gewählt, wenn beim Betrachter Ehrfurcht oder ein Unterlegenheitsgefühl gegenüber einem Objekt oder einer Person erweckt werden soll. Eine extreme Untersicht ist die Froschperspektive, die Personen als besonders dominant und mächtig charakterisieren kann.